Vertragsrecht
KAUFVERTRAG, ARBEITSVERTRAG, WERKVERTRAG ...
UND SIE GLAUBEN, SIE BRAUCHEN KEINEN ANWALT ?
Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch.
Mit Ihrer Unterschrift auf einem Vertrag sind Sie in der Lage, Ihre wirtschaftlichen
Interessen rechtssicher zu vereinbaren - oder sich zu ruinieren ...
Dabei strotzt eine Vielzahl von Verträgen in der Praxis nur so von unwirksamen Vereinbarungen,
missverständlichen Formulierungen und verhängnisvollen Lücken.
Selbst im sogenannten "Kleingedruckten" - nämlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) -
können Regelungen, die inhaltlich an sich nicht zu beanstanden sind, allein schon deshalb
rechtlich unwirksam sein, weil sie an der "falschen Stelle" des Vertrags positioniert wurden,
was für beide Vertragsparteien Konsequenzen hat (BGH, Urteil vom 21.07.2010, relevant für
sämtliche Vertragsarten).
Besonders für Verbraucher, die mit Unternehmern Verträge geschlossen haben (oder
diese aufgedrängt bekamen), stellt sich im Übrigen immer wieder die Frage nach
Widerrufs- oder Sonderkündigungsrechten, nach Ansprüchen wegen gestörter
Leistungserbringung oder auf Erstattung zu Unrecht bezahlter einmaliger
Vertragsgebühren. Sei es beim Haustürgeschäft, dem nicht funktionierenden
Internetzugang, beim Internetkauf oder beim Verbraucher-
darlehen. Hier wird der
Verbraucherschutz immer bedeutender.
Gut ausgearbeitete Verträge mit umfassend geregelten Rechten und Pflichten der
Vertragsparteien reduzieren rechtliche Risiken auf ein Minimum. Sinnvoll für Verbraucher.
Eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für Unternehmer.
Nebenbei bemerkt: Unternehmer, die sich bei der Vertragsgestaltung oder bei der Werbung
nicht an die Spielregeln des Wettbewerbs halten oder die gegen verbraucherschützende
Vorschriften verstoßen, handeln sich damit sehr schnell kostenträchtige Abmahnungen,
die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen oder gerichtliche Unterlassungsklagen
ein.