Jost Brimo
Rechtsassessor
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)

Moselstr. 17
71083 Herrenberg

Tel.: 07032 2295928
Mobil: 0160 9136 0010

Vertragsrecht



KAUFVERTRAG, ARBEITSVERTRAG, WERKVERTRAG ...
UND SIE GLAUBEN, SIE BRAUCHEN KEINEN ANWALT ?

Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch. Mit Ihrer Unterschrift auf einem Vertrag sind Sie in der Lage, Ihre wirtschaftlichen Interessen rechtssicher zu vereinbaren - oder sich zu ruinieren ...

Dabei strotzt eine Vielzahl von Verträgen in der Praxis nur so von unwirksamen Vereinbarungen, missverständlichen Formulierungen und verhängnisvollen Lücken.
Selbst im sogenannten "Kleingedruckten" - nämlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - können Regelungen, die inhaltlich an sich nicht zu beanstanden sind, allein schon deshalb rechtlich unwirksam sein, weil sie an der "falschen Stelle" des Vertrags positioniert wurden, was für beide Vertragsparteien Konsequenzen hat (BGH, Urteil vom 21.07.2010, relevant für sämtliche Vertragsarten).

Besonders für Verbraucher, die mit Unternehmern Verträge geschlossen haben (oder diese aufgedrängt bekamen), stellt sich im Übrigen immer wieder die Frage nach Widerrufs- oder Sonderkündigungsrechten, nach Ansprüchen wegen gestörter Leistungserbringung oder auf Erstattung zu Unrecht bezahlter einmaliger Vertragsgebühren. Sei es beim Haustürgeschäft, dem nicht funktionierenden Internetzugang, beim Internetkauf oder beim Verbraucher-
darlehen. Hier wird der Verbraucherschutz immer bedeutender.

Gut ausgearbeitete Verträge mit umfassend geregelten Rechten und Pflichten der Vertragsparteien reduzieren rechtliche Risiken auf ein Minimum. Sinnvoll für Verbraucher. Eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für Unternehmer.

Nebenbei bemerkt: Unternehmer, die sich bei der Vertragsgestaltung oder bei der Werbung nicht an die Spielregeln des Wettbewerbs halten oder die gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen, handeln sich damit sehr schnell kostenträchtige Abmahnungen, die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen oder gerichtliche Unterlassungsklagen ein.





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